Auf Grund gesetzlicher Vorgaben muss Honig mit einer geeichten Waage abgefüllt werden. Eichung bedeutet, dass die Waage in regelmäßigen Abständen von einer dazu befähigten Organisation daraufhin geprüft wird, dass sie das Gewicht korrekt anzeigt. Somit sorgt man also dafür, dass die Menge im Glas landet, die auf dem Etikett angegeben ist. Aber wie teuer ist so eine geeichte Waage? Wie teuer eine Eichung? Und wie geht das überhaupt?
Fertigpackungen
Honig wird in so genannten Fertigpackungen verkauft. Was Fertigpackungen sind, regelt die Fertigpackungsverordnung
Fertigpackungen sind Verpackungen beliebiger Art, in die in Abwesenheit des Käufers Erzeugnisse abgepackt und die in Abwesenheit des Käufers verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann.
Nimmt man beispielsweise das Honigglas des DIB, so handelt es sich um eine Fertigpackung. Es wird in Abwesenheit des Käufers gefüllt, nämlich beim Imker im stillen Kämmerlein (oder so ähnlich) und es wird auch dort verschlossen und etikettiert. Will der Kunde nun ein Glas kaufen, kann er am Gewährverschluss erkennen, ob das Glas ungeöffnet ist. Denn wenn das Glas geöffnet wird, zerreißt der Gewährverschluss. Somit ist allein der Abfüller für die Menge des Inhalts verantwortlich. Und damit dieser sich sicher ist, dass die Menge auch der entspricht, die auf dem Glas angegeben ist, müssen geprüfte Waagen eingesetzt werden.
Das Eichamt
Diese Prufung der Waage nennt man Eichung. Dabei wird die Waage so eingestellt, dass sie innerhalb eines definierten Bereichs mit einer definierten Genauigkeit das Gewicht anzeigt. In NRW ist der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen für diese Prüfung und damit
den Schutz der Bürger vor den vielfältigen Auswirkungen falscher Messergebnisse
zuständig. So ist es im Mess- und Eichgesetz festgeschrieben.
Die gesetzlichen Vorgaben
Für geeichte Waagen gibt es verschiedene Genauigkeitsklassen, von Feinwaagen (Klasse I) über Präzisionswaagen (Klasse II) hin zu Handelswaagen (Klasse III). Für die Abfüllung von Honig benötigen wir eine Waage der Klasse III.
Honig wird für gewöhnlich in 500g Gläsern abgefüllt. Laut §22 FertigpackV ist hier eine Minusabweichung von 3% der Nennmenge möglich, das wären also 15g. Damit erklärt sich auch, warum eine Waage der Klasse III mit einer Genauigkeit von 1-2g ausreichend ist.
Waagenauswahl
Waagen haben einen Wiegebereich. Das ist der Bereich, für den sie gebaut wurden und in dem sie eine bestimmte Toleranz nicht überschreiten. Für Honig im DIB-Glas reicht es also aus, wenn der Wiegebereich 500g umfasst. Für eine Waage auf dem Obstmarkt, wo auch schon mal mehrere Kilo Kartoffeln über den Tresen gehen, muss die Waage natürlich entsprechend größer sein. Und auch Waagen für Fahrzeuge müssen unter bestimmten Bedingungen geeicht sein. Stellt man aber ein DIB-Glas mit Honig auf eine LKW-Waage, wird diese das Gewicht wahrscheinlich nicht auf wenige Gramm genau anzeigen. Die Waage muss also zum Einsatzbereich passen. Für uns Hobbyimker ist daher eine Waage für das DIB-Glas ausreichend. Die meisten Waagen, die man für diesen Bereich so findet, haben einen Wiegebereich von 0kg bis 3kg, manchmal auch von 0kg bis 6kg.
Kosten
Die Auswahl an eichfähigen Waagen ist größer, als ich es vermutet hätte. Bei den einschlägigen Onlinehändlern für Imkereibedarf findet man Waagen zwischen 200€ und 400€, in allgemeinen Onlineshops auch schon mal etwas günstiger. Ich habe mich nach etwas Recherche für ein Modell der nicht so prominenten Marke Ohaus entschieden, da dieses zum recht günstig ist und die Möglichkeit bietet, die Waage an einen Computer anzuschließen. Das ist aber ein Thema für einen anderen Post.
Die Kosten für die Eichung einer Waage richten sich nach der Messbereich der Waage. Für unsere Honigwaage bis 3kg findet man die Gebühr im Gebührenverzeichnis des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen unter der Schlüsselzahlengruppe 2: Messgeräte zur Bestimmung der Masse. Dort gibt es den Abschnitt Schlüsselzahlengruppe 2.2: Nichtselbsttätige Waagen mit den Waagen der Genauigkeitsklasse III, den Handelswaagen. Mit einem Messbereich bis 5kg (Punkt 2.2.3.1) wird dort eine Gebühr von 73,40€ aufgerufen. Hat man eine Waage mit einem Wiegebereich zwischen 5kg und 50kg, kostet es gar 91,10€.
Aber selbst bei einer Waage mit einem Wiegebereich unter 5kg ist das eine stattliche Summe, vor allem für einen kleinen Hobbyimker. Zwar fällt eine Prüfung nur alle zwei Jahre an. Aber bekommt man das nicht doch noch etwas günstiger?
Rabatte
Sollte man meinen. Laut §5 (1) 12 der Mess- und Eichverordnung ist die Verwendung einer geeichten Waage nicht notwendig, wenn der Jahresumsatz unter 2000 Euro liegt und der Betrag eines Geschäftsvorgangs 5 Euro nicht überschreitet. Wer also seinen Honig für 5 Euro anbietet und weniger als 200kg verkauft, ist von den Vorgaben der Mess- und Eichverordnung befreit. Sofern er an jeden Kunden nur ein Glas Honig verkauft. Da das aber sehr unwahrscheinlich ist, kann sich der Imker nicht auf diese Klausel berufen.
Im Gebührenverzeichnis unter §7 (3) heißt es:
Aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit, insbesondere für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36), kann eine niedrigere Gebühr als die in der Anlage vorgesehene Gebühr oder eine Gebührenbefreiung bestimmt werden. Im Übrigen können Ermäßigungen gewährt werden, sofern diese im Gebührenverzeichnis vorgesehen sind.
Ermäßigung? Gebührenbefreiung? Für Kleinstunternehmer oder kleine Unternehmen? Trifft das auf Imker zu?
In der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG) heißt es:
Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.
Das sollte also auf die meisten Imkereien zutreffen. Leider ist auf Nachfrage beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen noch keine andere Gebühr für Kleinstunternehmer festgesetzt worden.
Aber es gibt noch einen kleinen Hoffnungsschimmer. Eine Ermäßigung. In der Gebührenordnung ist unter Punkt E 2.2-1 angegeben, dass sich die Gebühr um 50% verringert, sofern die Prüfung von Waagen in den Räumlichkeitender zuständigen Stelle erfolgen. Für mich lohnt es sich nicht, wegen knapp 40€ zwei Stunden Auto zu fahren. Aber es gibt noch eine weitere Ermäßigung. Bei einer Prüfung im Rahmen einer Rundfahrt wird ein Nachlass von 20% gewährt. Meldet man sich also für eine solche Rundfahrt an, kommt der Prüfer zur Waage, und man zahlt nur noch 58,72€. Pro Jahr müsste man also 29,36 für die Waageneichung einpreisen.
Und dann gibt es natürlich auch die Möglichkeit, eine solche Waage als Verein zu kaufen, sodass alle Mitglieder sich diese ausleihen können. Damit lassen sich die Kosten auf alle umlegen und plötzlich bietet sich eine günstige Möglichkeit, seinen Honig entsprechend der gesetzlichen Vorgaben abzufüllen.