1. Der Ableger nach dem Umzug - Formalia

    Unser Ableger ist bei uns angekommen. Da er aus den Resten Dreier gescheiterter Ableger sowie einem Begattungskästchen mitsamt Königin besteht, kamen wir irgendwie auf den Spruch:

    Restbienen aller Ableger, vereinigt euch!

    Lustiger Weise ist dieses Jahr die Farbe Rot angesagt, um Königinnen zu zeichnen. Daher schien uns der Name Karla Marx für die erste Königin bei uns zu Hause ganz passend. Sicher werden wir nicht allen Königinnen einen Namen geben, aber bei der ersten schien uns das doch ganz passend. Nun hoffen wir, dass wir Karla und ihre Genossen durch den Winter bekommen. Unser Pate hat uns schon darauf vorbereitet, dass wir sehr wahrscheinlich kein Glück haben werden, aber wir möchten es trotzdem versuchen. Wir können nur lernen, und das bisschen Futter, was wir eventuell verlieren, wird uns auch nicht schaden. Das ist es uns wert. Karla FTW!

    Formalia

    Doch was muss man eigentlich beachten, wenn man Bienen von einem Stand an einen anderen Standort umzieht?

    Zunächst einmal muss geprüft werden, ob die Bienen in einem Sperrbezirk, z.B. wegen der amerikanischen Faulbrut, stehen. Denn für solche Sperrbezirke gelten besondere Regeln. Es kann beispielsweise sein, dass aus solchen Sperrbezirken keine Völker herausgebracht werden dürfen. Die für einen Sperrbezirk geltenden Regeln lassen sich beim Kreisveterinäramt erfahren.

    Im zweiten Schritt muss geprüft werden, ob man innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Veterinäramts bleibt. Werden Bienen aus einem Zuständigkeitsbereich in einen anderen verbracht, müssen sie vorher durch den Amtsveterinär oder einen Bienensachverständigen untersucht werden. Die Untersuchung wird in einem Gesundheitszeugnis dokumentiert. Damit wird verhindert, dass Krankheiten eingeschleppt werden.

    Nach dem Umzug der Völker geht es mit dem dritten Schritt, der Meldung des Bienenvolks am neuen Bienenstand an das zuständige Veterinäramt, weiter. In unserem Fall gibt es dafür ein Formular auf der Webseite der Kreisverwaltung, welches alle erforderlichen Daten abfragt. Die Meldung ist wichtig, damit im Fall einer ansteckenden Krankheit das Veterinäramt weiß, wo noch weitere Bienen stehen, die gefährdet oder sogar schon befallen sein können.

    Der vierte und letzte Schritt ist die Meldung an die Tierseuchenkasse. Bei uns ist das die Tierseuchenkasse NRW. Da wir bisher keine Tiere gehalten haben, müssen wir uns bei der Tierseuchenkasse erst einmal neu anmelden. Alle weiteren Meldungen erfolgen dann (wenn ich es richtig verstanden habe) immer zu einem bestimmten Stichtag. Diese Stichtagsmeldungen können aber nur bereits registrierte Tierhalter abgeben.

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